Ab dem 01.01.2022 gilt die Änderung der Tierschutztransportverordnung (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 30.11.21). Besonders einschneidend für Milchviehbetriebe dürfte hier die Heraufsetzung des Mindesttransportalters von Kälber auf 28 Tage sein – diese Anforderung gilt es ab dem 01.01.2023 verbindlich einzuhalten!
Nachzulesen unter §10 Abs.2 c): https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s4970.pdf%27%5D__1638963849806