Die Gäa-Richtlinien für Erzeuger wurden Ende der 1980er Jahre entwickelt und werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Sie orientieren sich an den Anforderungen der jeweils geltenden EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sowie an weiteren fachlichen Grundlagen des ökologischen Landbaus.
Seit 2004 ist Gäa zudem von Bio Suisse anerkannt. Die Richtlinien werden regelmäßig an neue fachliche, rechtliche und praktische Entwicklungen angepasst. Dabei werden sowohl die Anforderungen an die ökologische Wirtschaftsweise als auch die Umsetzbarkeit in den Betrieben berücksichtigt.
Die Gäa-Richtlinien bilden die gemeinsame Arbeitsgrundlage aller Gäa-Betriebe. Ihre Einhaltung ist Voraussetzung für die Verbandszertifizierung. Die Anforderungen betreffen insbesondere folgende Bereiche:
Gemeinsam mit anderen Öko-Anbauverbänden hat Gäa festgelegt, dass bestimmte mittels Protoplastenfusion beziehungsweise Zellfusionstechniken gezüchtete Gemüsesorten nicht im Rahmen der Verbandsrichtlinien verwendet werden dürfen. Die jeweils aktuelle Sortenübersicht dient den Betrieben zur Identifizierung entsprechender Sorten.
Die Gäa-Richtlinien für die Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse basieren auf den jeweils geltenden Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sowie auf den Verbandsanforderungen von Gäa.
Sie sind für alle Gäa-Vertragspartner verbindlich und dienen als Grundlage für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Produkten innerhalb des Gäa-Systems.
Die Richtlinien verfolgen insbesondere folgende Ziele:
Zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit entlang der Wertschöpfungskette müssen die Unternehmen geeignete Dokumentations- und Qualitätssicherungssysteme einsetzen. Diese Systeme müssen gewährleisten, dass die Herkunft der eingesetzten Rohstoffe sowie die Verarbeitungsschritte und Endprodukte nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ziel ist es, eine Rückverfolgbarkeit der verwendeten Zutaten und der daraus hergestellten Produkte im Rahmen der geltenden rechtlichen und betrieblichen Anforderungen sicherzustellen.