Richtlinien für Erzeuger

Die Gäa-Richtlinien für Erzeuger sind seit ihrer Entstehung Ende der 80er Jahre Spiegelbild einer modernen ökologischen Landwirtschaft. Sie erfüllen die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung und der IFOAM-Basisrichtlinien und gehören zu den strengsten in Deutschland. Seit 2004 ist unser Verband zudem durch die Bio Suisse direkt anerkannt. Unsere Richtlinien werden regelmäßig aktualisiert, um neuen Erkenntnissen und Entwicklungen Rechnung zu tragen. Dabei verlieren wir aber die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit nicht aus dem Blick.

Richtlinien für Erzeuger

Richtlinien für Verarbeiter

Die vorliegenden Gäa-Richtlinien für die Verarbeitung von Produkten des Ökologischen Landbaus beruhen auf der EU-Verordnung Nr. 834/2007 und den IFOAM-Basis-Richtlinien. Die Richtlinien sind bindend für alle Gäa-Vertragspartner. Sie sind auch für Einzelpersonen gedacht, die sich fachlich mit der Verarbeitung ökologisch erzeugter Produkte auseinandersetzen.

Richtlinien für Verarbeiter